In Deutschland ist die offizielle Klassifizierung einer Leistung - wie so Vieles - genau geregelt. Betriebe und Einrichtungen, die eine solche offizielle Klassifizierung wünschen, müssen sich nach den vorgegebenen Regeln der Zertifizierungsstelle richten.
Bitte beachten Sie: die Klassifizierung ist nicht verpflichtend. Es gibt auch hervorragende Verkehrsämter, Campingplätze, Ferienwohnungen, Gasthäuser, Restaurants und Hotelbetriebe, die nicht klassifiziert sind. Im Ausland gelten übrigens eigene, landesspezifische Regelungen!